Mit Buchung der Teichanlage gelten die Regeln der Hausordnung als anerkannt. Mindestens eine Person in der Gruppe muss einen gültigen Fischereischein besitzen, um die waidgerechte Tötung aller gefangenen Fische zu gewährleisten. Dieser Fischereischein ist beim Angeln mitzuführen.
Das Betreten und Benutzen der Anlage geschieht auf eigene Gefahr. Grundsätzlich haftet der Mieter für Schäden und Unfälle aller Art selbst.
Karpfen bis 2 kg und Graskarpfen sind wieder schonend zurückzusetzen. Es sind pro Angler maximal zwei Angelruten mit je einem Einzelhaken erlaubt. Der Einsatz von Echolotgeräten, Fangnetzen oder Angeln mit lebenden Köderfischen oder Fischteilen ist nicht erlaubt.
Die Anlage ist wie sie bei der Ankunft übernommen wurde, sauber und ordentlich zu hinterlassen. Alle Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Mülleimer zu entsorgen, auch darf kein Abfall z.B. über den Zaun oder in der umliegenden Natur entsorgt werden. Das Rauchen ist nur auf dem Außengelände gestattet und die Zigarettenstummel sind in die dafür vorgesehenen Aschenbecher zu entsorgen. Auch Angelschnüre, Angelhaken, etc. dürfen nicht auf dem Gelände verbleiben.
Es dürfen keine Flurschäden verursacht werden, keine Löcher gegraben werden, keine Sträucher oder Äste abgebrochen werden.
Gewässerverschmutzung jeglicher Art ist verboten .
Kein Wildpinkeln, eine Dixie-Toilette ist vorhanden, die regelmäßig entleert und gesäubert wird.